FBB für Abgabefamilien

Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung nimmt ihr Kind auf

Wenn Ihr Kind durch Anordnung des Jugendamtes aus Ihrer Familie genommen worden ist, ist das keine einfache Situation für Sie als Eltern. Ein wenig kann vielleicht helfen, erste Fragen beantwortet zu bekommen. Dazu dient diese Seite.

 

 


Warum wird Ihr Kind in die Familiäre Bereitschaftsbetreuung aufgenommen?

Dies geschieht, wenn eine Krise oder Notsituation in Ihrer Familie das Wohlergehen Ihres Kindes gefährdet. Solche Situationen können plötzlich auftreten oder sich über einen längeren Zeitraum zuspitzen. Sie belasten die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Häufig entstehen solche Situationen nach Trennung und Scheidung, in schwierigen finanziellen Situationen, bei psychischen Erkrankungen von Familienmitgliedern oder bei Gewalt in der Familie. Nicht nur Ihr Kind hat in einer solchen Lage das Recht auf Schutz und Fürsorge. Auch Sie als Eltern haben ein Recht auf Unterstützung bei der Erziehung und Versorgung Ihres Kindes.

 

 

Was ist die Familiäre Bereitschaftsbetreuung?

Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung wird von Familien, Einzelpersonen oder Paaren übernommen, die dafür extra geschult worden sind. Sie können eigene Kinder haben, müssen dies aber nicht. Sie werden eng begleitet von einer Beratungsfachkraftvom Vinzenzwerk. Eine Familiäre Bereitschaftsbetreuung betreut maximal zwei Kinder gleichzeitig.

 

 

Was macht die Familiäre Bereitschaftsbetreuung?

Ihr Kind nimmt am normalen Familienalltag teil. Es erhält regelmäßige altersgerechte Mahlzeiten, Kleidung, Pflege, kann spielen, sich ausruhen, wird umsorgt und zugewandt betreut. Ihr Kind bekommt ein eigenes, altersentsprechend eingerichtetes Zimmer. Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist Auf-Zeit-Begleiter für ihr Kind in der schwierigen Zeit der Klärung, wie es weitergehen kann.

 


Wie verkraftet mein Kind die Veränderung?

Die Trennung von Ihnen ist für Ihr Kind nicht leicht. Deshalb ist die Bezugsperson in der Familiären Bereitschaftspflege unmittelbar nach der Aufnahme zuverlässig für Ihr Kind da, um es zu beruhigen und ihm Sicherheit zu geben. So kann ihr Kind sich an einen regelmäßigen Tagesablauf gewöhnen, die neuen Menschen um sich herum kennenlernen, ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit entwickeln.

Die Bezugsperson Ihres Kindes geht feinfühlig auf seine Bedürfnisse ein, achtet seine Gefühle und Grenzen. Sie versorgt ihr Kind und begleitet es im Alltag und bei allen notwendigen Maßnahmen.  

 

 

Wie ist mein Kind in der Familiären Bereitschaftsbetreuung geschützt?

Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung ist eine speziell geschulte Familie. Sie hat ihre Eignung uns gegenüber nachgewiesen. Während Ihr Kind bei ihr ist, wird sie eng begleitet durch unsere Beratungsfachkraft. Außerdem wird ein individuelles kindzentriertes Schutzkonzept erstellt, an dem auch Sie beteiligt sind. Darin sind auch die Rechte Ihres Kindes verankert.

 

 

Darf ich mein Kind weiterhin sehen?

Wie oft Sie ihr Kind sehen, wird gemeinsam mit dem Jugendamt und Ihnen besprochen. Sie treffen ihr Kind außerhalb der Wohnung der Familiären Bereitschaftsbetreuung. Die Kontakte finden in der Regel in unserem Spielzimmer, unserer Turnhalle oder auf dem großen Gelände mit verschiedenen Spielplätzen in Handorf statt.

Das Treffen zwischen Ihnen und ihrem Kind begleitet eine Beratungsfachkraft vom Vinzenzwerk. Um die Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Kind zu fördern, verhalten sich die Bezugsperson Ihres Kindes wertschätzend Ihnen gegenüber.

Auch an den Tagen, an denen Sie Ihr Kind nicht sehen, hält seine Bezugsperson die Erinnerung an Sie und ggf. Geschwister durch Fotos oder Gespräche wach. In regelmäßigen Telefonaten informieren wir Sie über den Alltag und das Wohlergehen Ihres Kindes. Auch der Kontakt zu weiteren Bezugspersonen aus der Herkunftsfamilie Ihres Kindes wie Geschwistern oder Großeltern wird gefördert.

 

 

Wie bekomme ich mein Kind zurück?

Ob und wann Ihr Kind zu Ihnen zurückkehrt, hängt davon ab, ob Ihre Familie den Bedürfnissen Ihres Kindes gerecht wird. Dazu ist zunächst eine Stabilisierung Ihrer familiären Situation notwendig. Damit dies gelingt, erhalten Sie Unterstützung durch das Jugendamt.

Haben die zuständigen Stellen wie z. B. das Jugendamt und Sie gemeinsam beschlossen, dass Ihr Kind zu Ihnen zurückkehrt, werden Ihre Treffen mit Ihrem Kind häufiger und länger. So gestalten wir den Übergang von der familiären Bereitschaftsbetreuung zurück in Ihre Familie.

 

 

Was passiert mit meinem Kind, wenn ich es nicht zurücknehmen kann?

Es kommt vor, dass Eltern sich die Erziehung ihres Kindes mittel- bis langfristig nicht zutrauen oder die verantwortlichen Stellen das Wohlergehen Ihres Kindes in der Familie nicht gesichert sehen. In diesem Fall helfen Sie Ihrem Kind, wenn Sie aktiv an einer Perspektive für Ihr Kind mitwirken. Diese Perspektive kann die Aufnahme in eine Dauerpflegefamilie sein oder in eine geeignete Wohngruppe. Die weiteren Schritte hängen jedoch individuell vom Kind ab und werden daher mit Ihnen persönlich besprochen. Wir unterstützen Sie dabei, mit Gefühlen wie Angst, Wut, Scham oder Schuld umzugehen. Auch wenn Ihr Kind langfristig anderswo wohnt als bei Ihnen, bleiben Sie seine Eltern. Der Kontakt zu Ihrem Kind wird daher nach Möglichkeit weiterhin unterstützt.

 

 

Haben Sie weitere Fragen?

Wir können hier sicherlich nicht alle Fragen beantworten – jede Situation ist sehr individuell. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich daher bitte an Ihre Ansprechpartner/innen bei uns oder beim Jugendamt.